Semesterticket
Inhalt:
Abrufen des Deutschland-Semesterticket
Einführung Deutschland-Semesterticket WS24/25
Busticket
Bahnticket
Upgrade zum Deutschlandticket
Rückerstattung
Formular
Abrufen des Deutschland-Semesterticket
Das Deutschland-Semesterticket kann ab sofort hier abgerufen werden und ist ab dem 01.04.2026 für das gesamte Sommersemester bis zum 30.09.2026 gültig.
Einführung des Deutschland-Semestertickets zum WiSe24/25 (aktuelle Informationen hier klicken)
Mit Beginn des Wintersemesters 24/25 (01.10.2024) wird das Deutschland-Semesterticket eingeführt. Das bedeutet:
- Bis einschließlich 30.09.2024 gilt die Campuscard als Ticket für das Busfahren in Osnabrück und das Landesweite Semesterticket weiterhin wie bisher.
- Ab dem 01.10.2024 kann jeder Studi das Deutschlandsemesterticket in einer digitalen Version nutzen.
- Es wird zeitnah allen Studierenden ein Link zur Verfügung gestellt, über welchen diese sich mit ihren Uni-Login-Daten authentifizieren können und ein digitales Deutschland-Semesterticket mit Gültigkeit ab 01.10. abrufen können. Dies geht sowohl mittels sog. Web-App via Handy, auch besteht die Möglichkeit das Ticket in eine Wallet-App auf das Smartphone zu spielen.
- Ab dem 01.10. ist dann jeder rückgemeldete und nicht befreite Studi im Besitz eines Deutschlandtickets (Abruf via Link), welches via mobilen Endgerät bei einer Kontrolle, ggf. im Verbindung mit dem Personalausweis, kontrolliert werden kann. Die Campuscard gilt dann nicht mehr als Ticket.
- Weitere Informationen und eine FAQ werden hier zeitnah bereit gestellt.
Achtung: Im Falle einer Kontrolle werden sowohl Immatrikulationsbescheinigungen, als auch unlesbar bedruckte Campuscards meistens nicht akzeptiert!
Falls der Stempel auf der Campuscard schwer lesbar ist solltet ihr ihn lieber neu validieren.
Das Formular zur Rückerstattung findet ihr unten auf dieser Seite. Die Kriterien, die euch erlauben, das Semesterticket zurückerstattet zu bekommen, findet ihr weiter unten oder im Formular.
für Studierende mit Schwerbehindertenausweis
Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die auch eine gültige Wertmarke besitzen, können sich den Semesterticketbeitrag erstatten lassen. Das Formular und alle weiteren Details findet ihr hier.
Rückerstattungen werden direkt über die Universität abgewickelt.
Sonderfall Doppelimmatrikulation
Mitglieder, die ihren Beitrag zur Studierendenschaft bereits an einer anderen Hochschule entrichtet haben, werden auf Antrag insgesamt von der Beitragszahlung an der Universität Osnabrück befreit. (§2 Abs. 2 BeitragsO) Bitte dazu direkt an das Studierendensekretariat wenden.
bei Urlaubssemester
Wenn ihr ein Urlaubssemester macht und währenddessen das Semesterticket nicht benutzen wollt funktioniert die Erstattung über das Studierendensekretariat und erfolgt mit der Beantragung des Urlaubsemesters.
bei Auslandssemester
Solltet ihr ein Auslandssemester machen und währenddessen nicht beurlaubt sein, kann das Semesterticket erstattet werden, wendet euch dazu bitte ebenfalls an das Studierendensekretariat.
Mindestens einer der folgenden Punkte muss auf dich zutreffen:
1. Du absolvierst ein für das Studium verpflichtendes Auslands- und/oder Praxissemester außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs des Semestertickets.
Der Nachweis über Art und Dauer des Auslandsaufenthalts bzw. des Praxissemesters sowie die Bestätigung der zuständigen
Stelle des Fachbereichs über diese Verpflichtung sind beigefügt.
2. Du absolvierst ein freiwilliges mindestens 121 zusammenhängende Tage des Semesters umfassendes Auslands- oder Praxissemester
oder Praktikum zu Studienzwecken außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Semestertickets.
Der Nachweis über Art und Dauer des Auslands- oder Praxissemesters bzw. des Praktikums, die Bestätigung der Gasthochschule
bzw. des Unternehmens über den Aufenthalt/das Praktikum/das Praxissemester sind beigefügt.
3. Du hälst dich zu Promotionszwecken mindestens 121 zusammenhängende Tage des Semesters außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs des Semestertickets auf.
Die Betreuungszusage für die Promotion und eine erweiterte Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs des Semestertickets; kein Zweitwohnsitz innerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets) sind beigefügt.
4. Du fertigst deine Abschlussarbeit über einen mindestens 121 zusammenhängende Tage umfassenden Zeitraum in einem Unternehmen
außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Semestertickets an. Es handelt sich um deine letzte noch ausstehende
Leistung. Der Nachweis über die Zulassung zur Abschlussarbeit, die Bestätigung des Unternehmens über die Anfertigung der Abschlussarbeit
sind beigefügt.
5. Du beantragst die Erstattung nach § 145 Absatz 1 SGB IX. Für die Erstattung benötigst du einen gültigen Schwerbehindertenausweis sowie die Wertmarke(n) für den zu erstattenden Zeitraum.
Eine Erstattung kann nur erfolgen, wenn für den zu erstattenden Zeitraum (Sommersemester/Wintersemester) die Wertmarke/n dafür vorliegen. Der Zeitraum muss komplett abgedeckt sein.
Bei jedem Antrag müssen immer die kompletten Unterlagen eingereicht werden, ansonsten kann keine Bearbeitung des Antrages erfolgen.
Zur Höhe des Semesterticketbeitrages siehe unter www.uni-osnabrueck.de/studium/organisatorisches/kosten/
Die mit dem Semesterticket verbundenen Leistungen werden nicht in Anspruch genommen.
Der Antrag kann per Post gesandt werden an
Universität Osnabrück
Dezernat Studentische Angelegenheiten
Neuer Graben 27 · 49074 Osnabrück
