Erstattung des Semestertickets

Ab dem Wintersemester 2023/2024 wird (auch) die Erstattung des Semestertickets für Schwerbehinderte nach § 145 Abs. 1 SGB IX über das Studierendensekretariat erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen jedem Antrag bzw. der jeweiligen E-Mail im PDF-Format zwingend beigefügt werden

  • gültiger Schwerbehindertenausweis
  • Wertmarke/n für den zu erstattenden Zeitraum.

Eine Erstattung kann nur erfolgen, wenn für den zu erstattenden Zeitraum (Sommersemester/Wintersemester) die Wertmarke/n dafür vorliegen. Der Zeitraum muss komplett abgedeckt sein. Das Studierendensekretariat behält sich vor, Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

 Die Anträge müssen für das

  • Sommersemester bis spätestens 30.09.
  • Wintersemester bis spätestens 31.03.

im Studierendensekretariat eingegangen sein.

Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung für das jeweilige Semester mehr möglich.